Badsanierung Förderung: Staatliche Zuschüsse und Fördermittel

Das Wichtigste in Kürze Von einem „barrierefreien Bad“ spricht man, wenn ein Bad alters- oder sogar behindertengerecht gestaltet ist – beispielweise mit einem stufenlosen Zugang sowie ausreichend Platz für die Mobilität. Damit soll Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglicht werden.  KfW-geförderte Maßnahmen zur Badsanierung Die KfW fördert bei […]

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die größte staatliche Förderbank in Deutschland und bietet Unterstützung für verschiedene Maßnahmen zur Renovierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Dazu gehört unter anderem der altersgerechte Umbau von Bädern. 
  • Die wichtigsten Förderprogramme heizen  (Investitionszuschuss zum Barriereabbau) und KfW-Kredit 159/455 (Altersgerechtes umbauen – Kredit). 
  • Wenn Sie Ihr Bad oder renovieren, übernimmt die KfW unter bestimmten Voraussetzungen zwischen 10 Prozent und 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten der einzelnen Maßnahmen, bis zu maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
  • Die muss immer vor Beginn der Badsanierung erfolgen.
  • Bei anerkannter bezuschusst die Pflegekasse auch Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer barrierefreien Dusche mit bis zu 4.000 Euro. 

Von einem „barrierefreien Bad“ spricht man, wenn ein Bad alters- oder sogar behindertengerecht gestaltet ist – beispielweise mit einem stufenlosen Zugang sowie ausreichend Platz für die Mobilität. Damit soll Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglicht werden. 

KfW-geförderte Maßnahmen zur Badsanierung

Die KfW fördert bei der Sanierung von Bädern verschiedene Maßnahmen, die Barrieren abbauen und dabei gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen. Dazu gehören: 

  • Veränderung des Badgrundrisses um mehr Bewegungsflächen zu ermöglichen 
  • Schaffung von Duschbereichen mit  oder niedriger Schwelle 
  • Einbau von (die heruntergeklappt werden können) oder eine Duschbank 
  • Modernisierung der sanitären Anlagen ( und Badewannen, einschließlich mobiler Hebesysteme).

Durch die Beseitigung von Barrieren können auch Menschen im fortgeschrittenen Alter oder mit Behinderungen das Bad problemlos nutzen. Eine bodengleiche Dusche sieht zudem elegant und modern aus. Wer eine Badsanierung plant, kann die Chance nutzen, Barrieren zu beseitigen und gleichzeitig öffentliche Zuschüsse zu erhalten. Die KfW hat die wichtigsten Informationen in einer Broschüre (PDF) zusammengestellt. 

Anlage zum Merkblatt Barriereduzierung
Anlage zum Merkblatt Barriereduzierung

Je größer das altersgerechte Bad ist, desto besser. Damit lassen sich die vorgeschriebenen Mindestabstände und Bewegungsflächen, die Förderbanken wie die KfW für barrierefreie Bäder vorschreiben, leichter einhalten. Mit der richtigen Planung lassen sich aber auch in kleineren Räumen bereits viele Maßnahmen umsetzen, um das Bad altersgerechter zu gestalten.

Idealerweise sollte ein altersgerechtes Bad auch für Rollstühle geeignet sein. 

In der Dusche ist ein sicherer Halt besonders wichtig – schließlich ist ein nasser Boden eine der größten Unfallgefahren im Bad. Ein rutschfester Boden, eine geflieste Sitzbank, ein Duschsitz oder auch ein Haltgriff können guten Hilfen im Alltag sein. 

Badezimmer Raumkonfigurator

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Wie groß ist Ihr Badezimmer (qm)?

Geben Sie hier die ungefähre Größe (qm) des Badezimmers ein, welches sie sanieren wollen.

Ihr Badezimmer hat 7 qm

Voraussetzungen für die KfW-Förderung

neues Badezimmer nach der Sanierung
neues Badezimmer nach der Sanierung

Um eine Förderung für den Badumbau zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Auch darf es sich nicht um eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus handeln. Zu den technischen Voraussetzungen gehören die Größe des Raumes (mindestens 1,80 x 2,20 Meter) oder die Gestaltung des bodengleichen Duschbereichs mit rutschfestem oder rutschhemmendem Bodenbelag. Diese Maßnahmen sollten von einem Fachbetrieb wie Badsanieren24 durchgeführt werden.

InfoBox – Technische Mindestanforderungen

Umgestaltung des Raumes

  • Mindestgröße des Bades (1,80 m x 2,20 m)
  • Anforderungen an die  (1,20 m x 1,20 m; bei rollstuhlgerechter Ausführung 1,50 m x 1,50 m)
  • Optimalerweise eine Schiebetür oder eine Tür, die nach außen geöffnet und von außen entriegelt werden kann

Duschbereich

  • bodengleich oder mit einer maximalen Erhöhung von 2 cm
  • rutschfester oder rutschhemmender Bodenbelag

Sanitäre Einrichtungen

  • Waschbecken mit Beinfreiheit (mehr als 0,48 m Höhe oder höhenverstellbar)
  • WC/Toilette (Sitzhöhe nach Bedarf bzw. erhöht)
  • Falls gewünscht – Badewanne (max. Höhe 0,5 m, Alternativen sind möglich)

Alle detaillierten Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW in der PDF-Broschüre und dem entsprechenden PDF-Anhang: Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen.

Förderung von Baukosten und Zusatzarbeiten

Badezimmer in der Fertigstellung durch einen Handwerker
Badezimmer in der Fertigstellung durch einen Handwerker

Die KfW fördert dabei grundsätzlich alle notwendigen Maßnahmen. Dazu gehören auch Materialien und der fachgerechte Einbau. Berücksichtigt werden die Brutto-Umbaukosten (inklusive Mehrwertsteuer). Die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen wie Möbeln oder Elektrogeräten wird jedoch in der Regel nicht berücksichtigt. Für die Durchführung der Arbeiten muss eine Fachfirma beauftragt werden. Die KfW bezuschusst keine Arbeiten, die von privaten Helfern ausgeführt werden.

Neben den Baukosten werden auch andere Kosten berücksichtigt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung stehen, wie Kosten für Beratung, Planung und Bauleitung. Nicht berüchsichtigt, werden aber Kosten für die Beschaffung von Finanzmitteln, Kosten für Zwischenfinanzierungen, Versicherungsprämien, Kapitalkosten, Steuerabgaben auf der Baustelle, Kosten für Behörden- und Verwaltungsleistungen oder Umzugskosten. 

Fördermöglichkeiten bei der KfW

KfW Zuschuss 455-B: Barrierereduzierung für Menschen mit Behinderung

Der KfW Zuschuss 455-B “Barrierereduzierung – Investitionszuschuss” unterstützt Sie finanziell, wenn Sie Barrieren in Ihrem Zuhause abbauen möchten. 

.Die Förderung müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahmen beantragen. Eine vorausgehende Beratung und Planung sind aber unproblematisch. Den Antrag können Sie online über das Zuschussportal der KfW stellen. Dort wählen Sie das Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (KfW-Zuschuss 455-B) und das Ziel aus dem Bereich „Barrieren abbauen“. Für die Beantragung benötigen Angebote mit Kostenvoranschlägen von Fachfirmen. 

KfW Kredit 159: Altersgerecht Umbauen für ein selbstbestimmtes Leben

Der KfW Kredit 159 “Altersgerecht Umbauen – Kredit” bietet günstige Darlehen oder Kredite für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen.

Die KfW fördert auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen.

  • Alternativ kann Ihre Badsanierung mit einem geförderten KfW-Kredit finanziert werden. Das Programm heißt „“. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für den Zuschuss, allerdings wird das Darlehen für ein neues barrierefreies Bad mit einem Betrag in Höhe der förderfähigen Kosten (bis zu 50.000 Euro) ausgezahlt. Der effektive Zinssatz des Darlehens ist niedriger als die marktüblichen Zinssätze und der Zuschuss ist altersunabhängig. Darüber hinaus ermöglicht das Programm eine tilgungsfreie Anlaufphase zu Beginn des Darlehens. 

Mit einer Badsanierung von Badsanieren24 erhalten sie alles aus einer Hand und brauchen nur einen Kostenvoranschlag oder einen Vertrag mit uns. 

Badsanierung Zuschüsse
Badsanierung Zuschüsse

Antragsberechtigung bei der KfW

KfW Förderung
KfW Förderung

Den KfW-Zuschuss 455-B kann von privaten Eigentümern jeden Alters von selbstgenutztem Wohnraum sowie durch Mieter beantragt werden. Mieter benötigen jedoch die Zustimmung des Vermieters für die geplanten Umbaumaßnahmen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind antragsberechtigt, sofern die Maßnahmen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen durchgeführt werden. Der Zuschuss ist nicht für Unternehmen oder Bauträger vorgesehen.

Der KfW-Kredit 455/159 steht einer breiteren Zielgruppe zur Verfügung. Neben privaten Eigentümern und Mietern können auch Bauträger und Wohnungsunternehmen diesen Kredit in Anspruch nehmen. 

Beantragung der Förderungen der KfW 

Die Beantragung des KfW-Zuschusses 455-B erfolgt direkt über das KfW-Online-Portal unter www.kfw.de/455. Denken Sie daran, dass Sie Zuschuss unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragen müssen. Dazu erstellen Sie zunächst ein Benutzerkonto im Zuschussportal und reichen alle notwendigen Unterlagen ein. 

Zur Beantragung des KfW-Kredit 159 wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Die Bank prüft Ihre Unterlagen und reicht den Antrag bei der KfW ein. Die Rahmenbedingungen finden sie auch direkt auf der Website der KfW unter www.kfw.de/159. Beachten Sie, dass auch der Kredit nur für geplante und noch nicht begonnene Maßnahmen gilt – nachträglich können keine Anträge gestellt werden.

Weitere Fördermöglichkeiten (Pflegekasse, Krankenkasse)

Neben der KfW-Förderung gibt es aber noch weitere Fördermöglichkeiten für die Badsanierung, insbesondere durch die Pflege- und Krankenkassen. 

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad können von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten, wie den Einbau einer barrierefreien Dusche oder Haltegriffen im Bad. Dieser Zuschuss kann mehrfach beantragt werden, wenn sich der Pflegegrad ändert. 

Die Krankenkasse übernimmt hingegen in der Regel nur kleinere Anpassungen, die medizinisch notwendig sind, wie zum Beispiel die Installation eines Duschsitzes oder von rutschfesten Matten. Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erfolgt dabei über ein ärtzliches Attest. 

Häufig gestellte Fragen

Für eine barrierefreie Badsanierung stehen vier zentrale Förderwege zur Verfügung: der KfW-Investitionszuschuss 455-B mit bis zu 5.000 Euro für Privatpersonen und Mieter, der zinsgünstige KfW-Kredit 159 für altersgerechtes Umbauen für Eigentümer, ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bei vorhandenem Pflegegrad sowie ein Zuschuss der Krankenkasse für medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Duschsitze. Eine Kombination mehrerer Fördertöpfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der KfW-Investitionszuschuss 455-B fördert bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus" erreicht, sind sogar bis zu 12,5 Prozent beziehungsweise maximal 6.250 Euro möglich. Alternativ steht der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Die genauen Konditionen sollten vor Antragstellung auf der KfW-Website geprüft werden, da sich Förderhöhen jährlich ändern können.

Für die KfW-Förderung 455-B und 159 müssen drei Hauptvoraussetzungen erfüllt sein: Die Maßnahmen dienen der Barrierereduzierung im bestehenden Wohnraum, der Antrag wird vor Beginn der Baumaßnahme gestellt und die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen ausgeführt – Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Förderfähig sind unter anderem schwellenlose Duschen, Haltegriffe, unterfahrbare Waschtische, breitere Türen und Anpassungen am WC. Ein höherer Förderzuschuss ist möglich, wenn der KfW-Standard „Altersgerechtes Haus" erreicht wird.

Die Pflegekasse zahlt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person – Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1). Förderfähig sind etwa der Umbau zur bodenebenen Dusche, Haltegriffe, ein Treppenlift im Bad oder rutschhemmender Bodenbelag. Bei wesentlicher Verschlechterung des Pflegebedarfs kann der Zuschuss erneut beantragt werden. Der Antrag wird direkt bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt und sollte vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Der KfW-Investitionszuschuss 455-B wird online über das KfW-Zuschussportal beantragt – die Registrierung ist mit der Personalausweis-Funktion oder per Verifizierungspost möglich. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten werden Rechnungen und Verwendungsnachweise im Portal hochgeladen. Der KfW-Kredit 159 wird hingegen nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner.

Ja, eine barrierefreie Badrenovierung kann unter zwei Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden: als „außergewöhnliche Belastung" nach §33 EStG, wenn die Maßnahmen aus medizinischen Gründen notwendig sind (Nachweis durch ärztliches Attest erforderlich) oder als „Handwerkerleistung" nach §35a EStG mit 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten sind bei §35a EStG nicht absetzbar, der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden (keine Barzahlung).

Ja, ein hochwertig saniertes barrierefreies Bad steigert den Immobilienwert messbar – je nach Lage und Markt um 5 bis 10 Prozent des Gesamtwertes. Besonders wertsteigernd wirken bodenebene Duschen, eine bodengleiche Eintrittsschwelle, breitere Türen und ein insgesamt zeitloses Design. Da der Anteil älterer Käufer und Erblasser kontinuierlich steigt, erweitert ein barrierefreies Bad zusätzlich die Zielgruppe potenzieller Käufer und verkürzt die Verkaufsdauer.

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Ewan Fleischmann - Badsanieren24 Mitarbeiter

Autor:

Ewan Fleischmann

Position:

Experte für Badsanierung und Bau

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